BEITRAGSORDNUNG  |  VSG ALTGLEINICKE ABT. FUSSBALL

§ 1 Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgelegten und bestätigten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Die Mitgliedsbeiträge sind bringe pflichtig.

§ 2 Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge   werden    als    Saisonbeiträge, Halbjahresbeiträge oder Monatsbeitrag erhoben.

Ob die Mitgliedsbeiträge als Jahresbeitrag, Quartalsbeiträge oder Monatsbeträge gezahlt werden, obliegt dem Mitglied.

  • Der Monatsbeitrag ist spätestens bis zum 15. des Monats fällig.
  • Der Halbjahresbeitrag ist bis zum 15. August und 15. Februar der jeweiligen Saison fällig.
  • Der Saisonbeitrag ist bis zum August einer Saison durch das Mitglied zu leisten.

Die jeweiligen Zahlungsziele sind nach dem Kalender bestimmbar, weshalb das Mitglied bei einer späteren Zahlung mit seiner Leistung auch ohne Mahnung in Verzug gerät. (§ 286 Abs. 2, Zi.1 BGB). Anfallende Mehrkosten durch Mahnungen etc. gehen zu Lastendes Mitgliedes.

Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Der fällige Betrag wird durch die VSG Altglienicke per Lastschrift eingezogen. Wer nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, überweißt selbständig auf das Vereinskonto. (Die Einrichtung eines Dauerauftrages wird empfohlen). Von der bargeldlosen Beitragszahlung kann in begründeten Einzelfällen sowie mit Zustimmung des Vorstandes abgewichen werden.

Kontoverbindung Erwachsene Kontoverbindung Jugend:
VSG Altglienicke e.V. Erwachsendenkonto VSG Altglienicke e.V. Jugendkonto
IBAN: DE 82 8306 5408 0304 6845 91 IBAN: DE 38 8306 5408 0204 6845 91
BIC: GENODEF1SLR BIC: GENODEF1SLR
Deutsche Skatbank Deutsche Skatbank
Verwendungszweck:

Name, Vorname, Mannschaft 1.HJ oder 2.HJ aktuelles Jahr!

Verwendungszweck:

Name, Vorname, Mannschaft 1.HJ oder 2.HJ aktuelles Jahr!

 

Termine für den Lastschrifteinzug:

  • Monatlich – jeweils zum 15. des Monats
  • Halbjährlich – jeweils am 15.08., 15.02. des Jahres
  • Saisonbeitrag – jeweils zum 15.02. des Jahres

§ 3 Datenspeicherung

Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke per EDV gespeichert werden. Der Verein wird die Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinsverwaltung verwenden und nicht an Dritte weitergeben.

§ 4 Beitragshöhe

Mitgliedsform Monatsbeitrag Halbjahresbeitrag Saisonbeitrag
Kinder | Kleinfeld 15,-€ 90,-€ 180,-€
Jugend | Großfeld 18,-€ 108,-€ 216,-€
1. / 2. Herren Großfeld 20,-€ 120,-€ 240,-€
3. Herren Großfeld 15,-€ 90,-€ 180,-€
Ü-Mannschaften Kleinfeld 15,-€ 90,-€ 180,-€
Funktionäre / Trainer 1,-€ 6,-€ 12,-€

§ 5 Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme in die VSG Altglienicke e.V. wird eine Gebühr in einer Höhe von 30,00 € (Dreißig) erhoben. Die Aufnahmegebühr wird mit der ersten Beitragszahlung per Lastschrift eingezogen.

§ 6 Zahlungsrückstände

Bei Zahlungsrückständen hat die Abteilungsleitung die Gründe gewissenhaft zu prüfen.

Bei Nichtvorliegen von akzeptablen Rechtsfertigungsgründen hat die Abteilungsleitung über die weitere Mitgliedschaft und bei aktiven Mitgliedern über die weitere Zulassung der Spielberechtigung zu entscheiden.

§ 7 Eingangstermin für die Beitragszahlung

Die Buchungsbestätigung und der Buchungstag der jeweiligen mit der Überweisung beauftragten Bank werden als Überweisungstermin anerkannt.

§ 8 Schlussbestimmung

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 15.04.2021 beschlossen und tritt ab dem 01. Juli 2021 rechtskräftig in Kraft. Gemäß der Vereinsatzung kann die Beitragsordnung bei Notwendigkeit durch die Mitgliederversammlung geändert werden.