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1939 bis 1940 - Chronik-Geschichte38

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1939
Anfang des Jahres 1939 wurde der Gau III Berlin-Brandenburg in Gau III Berlin=Kurmark umbenannt. Diese Bezeichnung existierte nur kurzzeitig. Ab März 1939 wurde der Name Gau III Berlin=Mark Brandenburg eingeführt. Die Überschriften im Verordnungsblatt belegen dieses 4*, ebenda siehe Überschriften). Für die Altglienicker Sportvereine war diese Umbenennung nicht relevant. Wahrscheinlich musste man allein Postanschriften ändern.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
01.02.1939
Fußball- Heinrich Stöhr übernahm die Führung des Fachamtes Fußball im Gau III 7)*
keine
Nach der Überführung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) in den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen (NSRL) gab es im ersten Halbjahr einige politische Bewertungen dieser Umgestaltung und wahrscheinlich auch ein "Stühlerücken". In 2*) kann man lesen: Durch die Bildung des NSRL verloren die Vereine ihre juristische Selbständigkeit. Ihr Vermögen wurde durch die NSDAP eingezogen und die Vereinsführer konnten nur noch mit Genehmigung der NSDAP berufen und abberufen werden. Diese Aussage erscheint uns strittig, existierten doch weiterhin Vereinssatzungen im Zusammenhang mit Vereinszulassungen. Hans von Tschammer und Osten, der Mitte 1938 als Staatssekretär im Innenministerium eingesetzt wurde, stand dem NSRL vor. Die unmittelbare Zeit vor der Gründung des NSRL bzw. die Gründung selbst wird in einigen Dokumentationen auch als zweite Gleichschaltung des Sports bezeichnet. In 3)* wird die zweite Gleichschaltung für den Fußball in das Zeitfenster 1936 (Ende der Olympischen Spiele) bis 1940 (Auflösung des D.F.B.) eingeordnet. In der Fußball-Woche vom 13.06.1939 wurden die neue Sportgaustruktur sowie die nachfolgenden Organisationsebenen auf Basis der Zuordnung der Sportverwaltungen zu den Organisationen der NSDAP veröffentlicht.
Durch die vorgesehene Bildung von Sportbereichen, die teilweise auch durch die Zusammenlegungen von Sportgauen entstanden, wurde im Sommer 1939 die nachfolgende Sportbereichsstruktur angekündigt. Für die Altglienicker Sportvereine änderte sich bei der regionalen Zuordnung nichts. Allein der Name der oberen Organisationsebene sollte sich von Gau III Berlin=Mark Brandenburg in Sportbereich III - Berlin-Brandenburg ändern. Wann diese Organisationsform verbindlich eingeführt wurde, versuchen wir noch zu recherchieren.
NSRL - Gebietsstruktur - Sportbereiche ab Sommer 1939
1- Ostpreußen (Gaue Danzig, Ostpreußen)
2- Pommern
3-Berlin-Brandenburg (Gaue Berlin, Mark Brandenburg)
4- Schlesien
5- Sachsen
5- Mitte (Gaue Magdeburg-Anhalt, Halle-Merseburg, Thüringen)
7- Nordmark (Gaue Hamburg, Mecklenburg, Schleswig-Holstein)
8- Niedersachsen (Gaue Osthannover, Südhannover-Braunschweig, Weser-Ems)
9- Westfahlen (Gaue Westfahlen Nord und Süd)
10- Niederrhein (Gaue Düsseldorf, Essen)
11- Mittelrhein (Koblenz-Trier, Köln-Aachen)
12- nicht benannt
13- Südwest (Hessen-Nassau, Kurhessen, Saarpfalz)
14- Baden
15- Württemberg-Hohenzollern
16- Bayern (Gaue Bayerische Ostmark, Franken, Mainfranken, München-Oberbayern, Schwaben)
17- Ostmark (Gaue Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark, Tirol-Vorarlberg, Wien)
18- Sudetenland


Die unter den obersten Organisationseinheiten "Sportbereiche" bzw. "Sportgaue" gebildeten "Sportbezirke" und "Sportkreise" entsprachen nach unserer Einschätzung zumindest im Sportbereich Berlin=Mark Brandenburg der bisherigen Organisationsform im DRL. Eine neue Verwaltungseinheit wurde mit "Ortssportgemeinschaften" eingeführt. Ob diese den im DRL bereits eingeführten "Ortsgruppen" entsprachen, wissen wir nicht. Die unterste Organisationsform blieben die Vereine. Wir verzichten an dieser Stelle auf eine Darstellung der Bezirks- und Kreisstruktur. Mit dem Beginn des 2.Weltkrieges am 01.09.1939 wurde der Sportbetrieb in den Altglienicker Vereine (MTV Spieß Altglienicke - Turnen und Handball und Altglienicker Ballspiel Club 1909 - Fußball) massiv beeinflusst. Für jede der in Altglienicke betriebenen Sportarten gab es operative Anpassungen beim Sport- und Wettkampfbetrieb. Diese teilweise sehr umfangreichen Anpassungen und Veränderungen werden wir an dieser Stelle nicht auflisten. Informationen zur Thematik findet man auf den entsprechenden Seiten dieser Chronik unter "Abteilungen/....". Strukturelle bzw. sportpolitische Dinge werden wir jedoch weiterhin auflisten; derzeit noch in Recherche.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
30.09.1939
Fußball- Richard Genthe übernahm stellvertretend die Führung des Fachamtes Fußball im Gau III, da Heinrich Stöhr einberufen wurde; sinngemäß 7)* Bahro
keine
1940
Im Jahr 1940 wurden verschiedene Bezeichnungen des NSRL als verbindlich angeordnet. Bereichsleiter Breithaupt gab im Verordnungsblatt einige Informationen. Die Bezeichnung des ehemaligen Gaus III wurde verbindlich in Sportbereich und später in Bereich verändert. Belegt wird der Fakt durch die Kopfzeilen im Verordnungsblatt vom 21.02.1940 und vom 31.07.1940 4*).
Durch den Bereichspressewart gab es im Verordnungsblatt vom 31.01.1939 Vorgaben für die neuen Bezeichnungen der Verwaltungsebenen sowie für verbindliche Postanschriften. Nachfolgend eine Auswahl der alten und neuen Bezeichnungen: Gau = Sportbereich, Gauführer = Sportbereichsführer, Gaufachwart = Bereichsfachwart, Kreis = Sportbezirk, Kreisführer = Sportbezirksführer. Sofern durch die Vereine Mitteilungen an das Verordnungsblatt geschickt werden sollten, gab es Vorgaben durch den Bereichspressewart. Fußballinformationen des Altglienicker Ballspiel Clubs 1909 gingen z.B. an die Adresse von Hans Müller betreffend Bezirk Berlin, Fußball, Staffel Ost, 1.Kreisklasse. Am 20.03.1940 erschien im Verordnungsblatt eine Begründung zur Einführung einer Einheitssatzung des NSRL für Vereine, Gemeinschaften und Organisationen (Auszüge nachfolgend links und mittig, ebenda). Am 28.03.1940 wurde der Text der Einheitssatzung mit Platzhaltern im Verordnungsblatt veröffentlicht (Auszug rechts, ebenda).
Die Altglienicker Sportvereine mussten die Einheitssatzung des NSRL wie alle Vereine in Deutschland einführen. Wir wissen, dass der Altglienicker Ballspiel Club 1909 ein eingetragener Verein mit Satzung war. Die letzte Vereinsakte ist unter der Registriernummer 581 VR 12719 ab dem Jahr 1940 im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg vorhanden. In dieser Akte haben wir Dokumente der Satzungseintragung gefunden, die wir nachfolgend in Auszügen hier listen; links Protokoll der Mitgliederversammlung vom 18.05.1940, in der Mitte der Anfang und das Ende der beschlossenen Satzung mit der Bestätigung durch die Zuständigkeit des NSRL (wahrscheinlich Bereichsfachwart) vom 04.07.1940 (Quelle: beide ebenda). Rechts haben wir zwei Schreiben eingefügt, bei denen wir ggf. falsche Schlussfolgerungen ziehen; oben Anschreiben an das Amtsgericht Köpenick mit der zu registrierenden Satzung vom 25.09.1940, darunter eine Bestätigung des NSRL vom 17.10.1940 über die Rechtmäßigkeit der Einreichung durch den damaligen Vereinsführer des AGBC 1909. Möglicherweise hatte der AGBC 1909 eine Legitimierung beigelegt, die noch durch die Vorgängerorganisation DRL erstellt wurde. Interessant ist die Korrektur auf dem oberen Schreiben. Der AGBC 1909 reichte die Einheitssatzung an das Amtsgericht Köpenick unter der Registriernummer 581 A.R. 1494.40 ein. Wir vermuten, dass die Unterlagen von Köpenick nach Charlottenburg gegangen sind. Möglicherweise wurden ab dem Jahr 1940 alle Vereinsunterlagen beim Amtsgericht Charlottenburg vereinigt.
Aus dem Jahr 1940 sind uns keine weiteren administrativen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Altglienicker Ballspiel Club 1909 bekannt. Im Jugendbereich wurden dem AGBC 1909 vier Nachwuchsmannschaften zugeordnet, die im Bann 61 angesetzt wurden. Der MTV Spieß Altglienicke hat keine Akte mehr beim Amtsgericht Charlottenburg. Wir haben eine starke Vermutung, warum das so ist. Mit der 23.Alliierten Kontrollratsdirektive vom 17.12.1945 wurden alle Organisationen und Vereine des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen endgültig verboten und aufgelöst. Da (Riegen-) Turnen im Gegensatz zum Fußball oder Handball 1945 verboten war, kann es sein, dass die Vereinsakte des MTV Spieß Altglienicke im Rahmen der Vereinsverbote vernichtet wurde, da der Verein hinsichtlich seiner Betätigung von den Alliierten als zu nah am System eingeschätzt wurde.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
01.07.1940
Der Deutsche Fußball Bund löste sich auf, da er nach dem Beginn des Krieges international überflüssig wurde, weil Deutschland aus den internationalen Gremien ausgeschlossen wurde. Das Vermögen wurde durch die Liquidatoren dem NSRL überschrieben. Dieser organisierte über das Reichsfachamt Fußball weitere Länderspiele bis in das Jahr 1942 (1*, 2* weitere ebenda, Wiki).
keine
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