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1933 - Chronik-Geschichte38

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Als wir ca. 2012 begonnen hatten, zum Sportsystem im Nationalsozialismus zu recherchieren, mussten wir feststellen, dass es kompliziert war, den kleinsten gemeinsamen Nenner aus allen geschichtlichen Abhandlungen zu finden. Wir fanden substantielle Informationen u.a. in: 1*) Andreas Ebener "Als der Krieg den Fußball fraß", 2*) Skorning "Fußball in Vergangenheit und Gegenwart, 3*) Nils Havemann "Fußball unterm Hakenkreuz", 4*) Staatsbibliothek: Verordnungsblatt des DRL/NSRL, 5*) Bibliothek der Bundeswehr Strausberg: Märkische Turn- und Sportzeitung, 6*) Jürgen Lüttke Dissertation Humboldt-Uni "Der kommunal geteilte Sport in Berlin von seinen...." ohne Quellenangaben, Wikipedia/sonstige Infos im Netz oder allgemein bekannte Sachverhalte. Als der Berliner Fußball Verband im Jahr 2026 sein beauftragtes Buch "Eine Stütze des Systems? - Schneider/Küchenmeister" 7*) herausgab, waren die dargestellten Sachverhalte für uns Grund, unsere Betrachtung zum Sport in Altglienicke unter den Bedingungen des Nationalsozialismus zu überarbeiten. Die nachfolgenden Seiten spiegeln die Ergebnisse unserer Recherchen wider. Ob alle Auflistungen und Schlussfolgerungen vollständig die Realität treffen, können wir nicht sagen. Wir haben es zumindest versucht. Historiker oder Geschichtsforscher können uns gern korrigieren.
vor 1933
In den Jahren der Weimarer Republik gab es in Altglienicke einen relativ konstanten Sportbetrieb. In der nachfolgenden Übersicht sind die drei "wesentlichen" in Altglienicke ansässigen Vereine mit ihrer Dachverbandszugehörigkeit aufgelistet.
1933
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30.01.1933, nach der Reichstagswahl am 05.03.1933 sowie durch die Gesetzgebungen (u.a. 24.03.1933 - Ermächtigungsgesetz) gab es grundlegende Veränderungen im politischen System in Deutschland. Das bisherige Sportsystem der Einzelverbände lief anfangs ohne größere Veränderungen weiter. Allein der Arbeitersport wurde unter der Maßgabe eines zu erfolgenden völligen Verbotes beendet. Wir können aus den uns vorliegenden sportlichen Mitteilungen (besser Nichtmitteilungen) schlussfolgern, dass der Spielbetrieb der Turn und Sport Vereinigung Altglienicke 1906 spätestens im Februar 1933 eingestellt wurde. Wolter benennt in seinem Buch "Arbeiterfußball in Berlin und Brandenburg" den 26.02.1933 als den letzten Spieltag der Märkischen Spiel Vereinigung. Das Ende des Sportbetriebes bei den Turnern und Handballern ist uns nicht bekannt, jedoch sind nur marginale Abweichungen im Datum anzunehmen.
Datum
Politisches Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
30.01.1933
Politische Machtübernahme der Nationalsozialisten,

ab 27.02.1933
Schließung aller Einrichtungen des Arbeitersports und Verbot aller Tätigkeiten der Kampfgemeinschaft für die Einheit des Arbeitersports. Die sozialdemokratischen Sportvereine wurde erst im Mai 1933 verboten. jeweils nach 2)*
Der Sport bei der TuSV Altglienicke 1906 wurde eingestellt.
In 7*) beschreiben die einzelnen Autoren Tendenzen und Festlegungen in verschiedenen Sportorganisationen und Vereinen, sich der neuen Zeit unmittelbar in ihren Handlungsweisen anzupassen (u.a. Gleichschaltung, Einführung von Wehrsport, Bewertung von jüdischen Mitgliedern). Bahro  und Rieck führen in ihren Beiträgen den Begriff "Selbstgleichschaltung" ein. Wir wollen einen weiteren Begriff einführen: "Entscheidungsfreiräume" für Vereine.
Datum
Politisches Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
25.03.1933
Willenserklärung der Vorsitzenden (Neuendorf/D.T., Pauli/Rudern, Linnemann/Fußball) des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen (DRA) gegenüber der Reichsregierung, die Organisation (dem Grunde nach eine Dachorganisation der Sportverbände) im Sinne der Deutschen Sporttradition weiterzuführen. 2)* und 3)*
Diese Willenserklärung war für die beiden verbliebenden Altglienicker Sportvereine (MTV Spieß Altglienicke und Altglienicker Ballspiel Club 1909) nicht relevant.
In 7*) beschreiben die Autoren, dass es noch keine verbindlichen Vorgaben für die Anpassung des Sports im Sinne der nationalsozialistischen Gesinnung gab, trotzdem politisch eine Gleichschaltung des Sports kurzfristig zu erwarten war. Es gab noch keine zentrale Institution für den Sport, die nach dem Führerprinzip strukturiert war. In 7*) bricht Autor Julien Rieck diese mögliche Selbstgleichschaltung auf die Vereinsebene runter. Er beschreibt die Vorgänge in verschiedenen Berliner Vereinen. Da sich im "fernen" Dorf Altglienicke die Uhren immer ein wenig langsamer drehten und die ansässigen Vereine Altglienicker Ballspiel Club 1909 (Fußball) und MTV Spieß Altglienicke (Turnen und Handball) zumeist unter dem Radar liefen, konzentrierte man sich weiterhin auf den Sport und wartete ab. Auf Grund der noch vorhandenen Entscheidungsfreiräume war eine sportpolitische Anpassung der Vereinsarbeit noch nicht notwendig, da keine zentralen Vorgaben existierten.
Datum
Politisches Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
03.04.1933
Fußball - Der V.B.B. erließ eine Anordnung zum Aufnahmeverbot von Arbeitersportlern sowie zu Fusionen mit Arbeitersportvereinen.
keine Aufnahmen von Arbeitersportlern beim AGBC 09 bekannt oder nachweisbar,
28.04.1933
Hans von Tschammer und Osten wird zum Reichssportkommissar ernannt. 2)*
keine Auswirkungen nachweisbar
Durch Innenminister Dr. Wilhelm Frick wurde Hans von Tschammer und Osten am 28.04.1933 als Reichsportkommissar eingesetzt, der den Sport im Sinne einer nationalsozialistischen Bewegung umgestalten sollte. 1)*, Seite 51. Bahro schreibt in 7)* Seite 32, dass durch Innenminister Frick die Verbände und die Vereine informiert wurden, dass alle Veränderungen in den Organisationen durch den Reichssportkommissar zu genehmigen sind und empfahl bis zur Veröffentlichung von neuen Richtlinien für den Sport in Deutschland abzuwarten. Damit mussten eventuelle voreilige Selbstgleichschaltungen bzw. Anpassungen von Satzungen zurückgenommen werden. Am 08.05.1933 hatte sich der V.B.B. als Fußballdachverband für Berlin und Brandenburg in einer Erklärung zum Neuaufbau positioniert. In 7*) zitiert Bahro aus dieser Erklärung u.a. "....Der V.B.B. hat es auch bis jetzt mit Absicht unterlassen, an irgendeinem Umbau oder an irgendeiner Gleichschaltung heranzugehen, weil er auf dem Standpunkt steht, dass nichts umorganisiert werden soll, ohne dass vorher feststeht, was an die Stelle des Alten und Bewährten treten soll." Damit war zumindest der Altglienicker Ballspiel Club 1909 durch seinen Dachverband abgesichert nichts tun zu müssen. Die Führung der Deutschen Turnerschaft schien ein wenig forscher voranzuschreiten. Bereits am 24.04.1933 löste Franz Breithaupt den bisherigen 1.Kreisvertreter des Turnkreises Brandenburg Max Preuß ab. Am 02.05.1933 wurde in der Märkischen Turn- und Sportzeitung ein Artikel über die Gleichschaltung in der Deutschen Turnerschaft veröffentlicht. Ob die aufgeführten Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt bereits bis in die Vereine (z.B. MTV Spieß Altglienicke) heruntergebrochen wurden, können wir nicht sagen (Quelle: MTuSZ ebenda). Wir bezweifeln es, weil es in der Kürze der Zeit bei der Organisationsstruktur der Deutschen Turnerschaft nahezu nicht möglich gewesen sein sollte, auf Kreis- , Gau- und Vereinsebene entsprechende Auflagen zu erteilen und nachweisen zu lassen.
Datum
Politisches Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
04.05.1933
Innenminister Frick (sinngemäß): Einzelaktionen der Verbände zur Selbstgleichschaltung sind genehmigungspflichtig. Er empfahl die Weisungen des Reichssportführers abzuwarten 7)*.
Das kam den Altglienicker Vereinen entgegen, da man auf Weisungen der zentralen Dachverbände warten konnte, um  diese dann in die Vereine runter zu brechen.
08.05.1933
Fußball - Erklärung des V.B.B. zu einer voreiligen Gleichschaltung und zu seinem Verhältnis zum Arbeitersport 7)*.
keine Bedeutung für den AGBC 09 erkennbar,
10.05.1933 *2)
Auflösung des DRA als "Parlament des uneinigen Sportsystems" durch DRA-Vorsitzende bei Hans von Tschammer und Osten mit dem Ziel der Einführung eines "politischen Systems der Leibesübungen". 3)*
Die bürgerlichen Sportfachverbände (Deutsche Turnerschaft und V.B.B.) existierten weiter. Der MTV Spieß Altglienicke (Turnen und Handball) und der Altglienicker Ballspiel Club 1909 (Fußball) führten den Sportbetrieb im Rahmen ihrer Dachverbandsstruktur und den aktuellen Sportprogrammen und Ansetzungen weiter.
24.05.1933
Veröffentlichung der "Richtlinien für den neuen Sport im Volkskörper". 7)* verwendet die Bezeichnung Richtlinien zum "Neuaufbau der deutschen Leibesübungen"; (u.a. Einführung von 15 Fachverbänden).
Mit dem ersten Bekanntwerden der Richtlinien für den Neuaufbau der deutschen Leibesübungen und der erfolgten Auflösung des DRA, wurde die Bildung von 15 Fachverbänden im einem Reichsführerring (andere Quellen verwenden die Bezeichnung Reichssportführerring) vorgegeben. Die 15 Fachverwaltungen sollten den Sportbetrieb im jeweiligen Gau, in den Kreisebenen bis in die Vereinsebene organisieren und verwalten.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
22.06.1933
Fußball - Ernennung von Felix Linnemann zum Führer des Deutschen Fußball Verbandes.
keine Auswirkungen für den AGBC 09,
27.06.1933
Endgültiges Verbot und Auflösung aller Arbeitersportvereine und Dachverbände,
Die TuSV Altglienicke 1906 wurde nach ihrer Auflösung politisch verboten.
14.07.1933
Erlass des Gesetzes über die "Einziehung volks- und staatsfeindlicher Vermögen" als letzte Maßnahme zum Verbot des Arbeitersports. 2)*

14.07.1933
Fußball - Auflösung des Verbandes Brandenburgischer Ballspielvereine (V.B.B.) als Dachverband der Berlin/Brandenburgischen Fußballvereine. Prof. Oskar Glöckler wurde zum Gauleiter der Fachverwaltung Fußball im Gau III Berlin/Brandenburg ernannt. Der D.F.B. blieb als Vertreter in der FIFA erhalten. Quelle: FuWo
Die Serie 1932/1933 der Fußballer des AGBC 09 wurde im Rahmen der bisherigen Staffeln und Spielklassen zu Ende gespielt.
19.07.1933
Hans von Tschammer und Osten wurde zum Reichssportführer ernannt.
keine Auswirkungen für die Altglienicker Sportvereine
21.07.1933
Fußball - Hans von Tschammer und Osten bestätigte die Ernennung von Prof. Oskar Glöckler zum kommissarischen Führer der Fachverwaltung Fußball im Gau III Berlin/Brandenburg.
keine Auswirkungen für die Altglienicker Sportvereine
Hans von Tschammer und Osten wurde nach dem Führerprinzip der erste Mann im Deutschen Sport. Er konnte nun "von oben" seine unmittelbaren und mittelbaren Unterstellten bestimmen. Im Sommer 1933 wurden in den bisherigen Fachverbänden die bestehenden regionalen Verbandsstrukturen angepasst. Auf sportpolitischer Ebene wurden 16 regionale Sportgaue gebildet. Jeder Sportgau wurde in verschiedene regionale Kreise und/oder Bezirke untergliedert. Eine weitere Untergliederung der Kreise/Bezirke waren z.B. regionale Abschnitte. In jedem Sportgau wurden für die 15 Sportarten (Fachverwaltungen) des Reichsführerrings Gauleiter/Kreisleiter/Abschnittsleiter eingesetzt. Wir haben versucht, diese etwas unübersichtliche Struktur in einer Tabelle zusammen zu fassen. Man erkennt, dass z.B. im Fußball (Fachverwaltung 2) nach der Auflösung des V.B.B. der Spielbetrieb für die Serie 1933/1934 innerhalb des Gaus III Brandenburg nach der neuen Gaustruktur durch die Fachverwaltung unter Gauleiter Fußball Prof. Oskar Glöckler organisiert wurde. Es kam zur Gründung der Gauliga Brandenburg. Bei den Turnern wurde der Sportbetrieb nach der alten regionalen Struktur der D.T. im Kreis IIIb Berlin-Brandenburg weitergeführt. Die neue Gau- und Fachverwaltungsstruktur existierte jedoch bereits (Fachverwaltung 1). Die Handballer waren bisher als Sportspielart bei den Turnern angehangen und wären somit Teil der Fachverwaltung 1 geworden. In Rahmen der Festlegungen zur Fachverwaltungsstruktur im Reichsführerring sollte der Handball eine eigene Fachverwaltung werden (zuerst jedoch in der Fachverwaltung Leichtathletik). Ab September 1933 wurde als oberste Spielklasse im Gau III Brandenburg die Gauklasse und als zweithöchste Spielklasse die Bezirksklasse Berlin-Potsdam eingeführt. Die MTV Spieß Handballer spielten darunter im Kreis Berlin im Abschnitt Ost.
Seitens der Reichssportführung wurden ab Sommer 1933 u.a. Vorgaben zur Gleichschaltung im Deutschen Sport angeordnet, die durch die untergeordneten Ebenen bis in die Vereine durchzusetzen waren. Im Fußball wurden z.B. durch Fachverwaltungs-Gauleiter Prof. Oskar Glöckler bis zum Jahresende 1933 21.Anordnungen erlassen.
14.07.1933 - Anordnung 1: u.a. Ernennung von Mitarbeitern im Gau, Einteilung der Gauliga, Festlegungen zum Führerprinzip (Rücktritt des ehemaligen Vorstandes und Wahl des Vereinsführers im Rahmen einer Mitgliederversammlung, Meldung des Vereinsführers an den Kreisführer). Hier hatten die Verein noch einen gewissen Handlungsspielraum.
31.07.1933 - Anordnung 2: u.a. Ernennung von Mitarbeitern, Sportbetriebsmitteilungen, Festlegungen zur Organisation,
07.08.1933 - Anordnung 3: u.a. Ernennung von Mitarbeitern, Finanzen, Verbot von Spielen gegen "wilde Vereine", neuer Sportgruß, Gaupressewarte,
14.08.1933 - Anordnung 4: u.a. Spielbetriebsfestlegungen, Aufnahme ehemaliger Arbeitervereine in den Gau III.
16.08.1933 - Anordnung 5: u.a. Finanzfestlegungen,
21.08.1933 - Anordnung 6: Satzung, Vereinsfusionen, endgültige Gauligastaffeln.
Wir schlussfolgern aus dem obigen Zeitungsausschnitt aus der Fußball-Woche vom 21.08.1933, dass von den Fußball-Vereinen (Altglienicker Ballspiel Club 1909) noch keine großen Aktivitäten seitens der Anpassung ihrer Satzungen gefordert wurden. Auch bei der Wahl der Vereinsführer sollte auf Grund der Mitteilung zu Vereinsfusionen kein extremer Druck ausgeübt worden sein. Das kam den Verantwortlichen des AGBC 09 sicher gelegen. Ob dass auch bei den Turnern und Handballern des MTV Spieß so war, werden wir versuchen zu recherchieren.
Im Fußball erfolgte im Rahmen der Gleichschaltung die Einführung der in 16 Gauen unterteilten Gau-Spiel-Struktur. Der Gau III Berlin/Brandenburg entsprach dem Grunde nach dem Bereich des alten V.B.B.-Einzugsbereiches (jedoch ohne Pommern dafür mit Niederlausitz). Die Fußballer des AGBC 09 verblieben in ihre regionalen Spielklassenzuordnung.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
01.09.1933
Beginn des neuen Spieljahres im Fußball Saison 1933/1934 mit Einführung der Gauliga. Bei den Turnern wurden die Turnklassen eingeführt. Handball in Recherche,
Die Altglienicker Vereine nahmen an den regionalen Meisterschaften der jeweiligen Fachverwaltungen im Gau III Brandenburg teil (MTV Spieß weiterhin Mitglied im Spreegau, Kreis IIIb der D.T.); Handball in Recherche
Im Fußball wurden durch Fachverwaltungs-Gauleiter Prof. Oskar Glöckler weitere Anordnungen erlassen. In den Anordnungen 7, 8 gab es zumeist Festlegungen zum Sportbetrieb. In der Verordnung 9 wurden die bestätigten Kreisführer benannt, u.a. Richard Genthe für Berlin-Ost mit dem AGBC 09. Bis Mitte September 1933 konnten wir für die Fußball-Vereine keine Weisungen zu Satzungsanpassungen finden. Jedoch wurde regelmäßig im amtlichen Teil über Wahlen von Vereinsführern informiert. Der Altglienicker Ballspiel Club 1909 wurde am 20.09.1933 erstmalig aufgefordert, die Wahl des Vereinsführers beim Kreisführer nachzuweisen. Diese Aufforderung wurde am 11.10.1933 wiederholt. Am 19.10.1933 gab der D.F.B.-Führer Linnemann in der Zeitschrift "Der Fußball-Sport" eine Empfehlung für eine Mustersatzung heraus, die jedoch keine Verbindlichkeit hatte. Er teilte den Vereinen mit, dass eine Einheitssatzung erst durch die Reichssportführung erarbeitet werden wird (auch für Turnen und Handball); Quelle: Der Fußball-Sport Nr. 2 vom 19.10.1933 Seite 7 und 8.
Bis zum 14.11.1933 muss der Altglienicker Ballspiel Club 1909 eine Mitgliederversammlung durchgeführt haben, in der der bisherige 1.Vorsitzende Carl Hüttig formal zum Vereinsführer gewählt wurde. Da hatte kein Verein Handlungsspielräume. Dem Grunde nach wurde der Begriff 1.Vorsitzender nur in Vereinsführer umgewandelt. Damit wurden jedoch größere Kompetenzen eingeräumt. Ob diese Bestätigung auch an das Amtsgericht gemeldet wurde, können wir nicht sagen. Wir denken, dass durch die obige Aussage Linnemanns zur Einheitssatzung Ruhe in den Vereinen eintrat und dass der Altglienicker Ballspiel Club 1909 nur die geforderte Personalie durchgeführt hat. Eine Selbstgleichschaltung mit Satzungsneufassung zum § 2 - Satzungszweck gab es mit Sicherheit nicht (zum MTV Spieß Altglienicke haben wir bisher keine Informationen).
Die obigen Zeitungsausschnitte belegen aus unserer Sicht nachfolgende Sachverhalte. Die Vereine der Kreise mussten den gewählten Vereinsführers an den Kreisführer melden; die Vereine der Gauliga und der Bezirksklasse an den Gauführer. Damit hatten die Vereine noch den internen Handlungsspielraum, ihren Favoriten für den Vereinsführer selbst zu wählen. Weiterhin musste in den Wahlprotokollen nachgewiesen werden, dass die Vereinsführer ermächtigt wurden, die Vereinssatzung allein zu ändern. Wir schlussfolgern, dass damit die Neufassung der Einheitssatzungen in den Vereinen ohne Mitgliederversammlung vorbereitet werden sollte.
In einer Verordnung der Reichssportführung wurde festgelegt, dass ehemalige Arbeitersportler ab dem 01.10.1933 unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied von bürgerlichen Vereinen werden konnten. Nachweislich ist, dass einige Handballer der TuSV Altglienicke 1906 sich den Handballern des MTV Spieß Altglienicke angeschlossen hatten. Von den Fußballern und Turnern haben wir keine exakten Belege zu Vereinswechseln. Wir sollten jedoch davon ausgehen, dass z.B. auch Fußballer gewechselt sind, denn zwischen den Altglienicker Fußballvereinen gab es trotz politischer Unterschiede eigentlich immer einen guten Kontakt; u.a. gab es am 30.10.1932 ein Gesellschaftsspiel zwischen der TuSV und dem bürgerlichen AGBC 09, was dem Grunde nach entsprechend der Statuten der jeweiligen Dachverbände strengstens verboten war. Zum 31.12.1933 löste sich innerhalb der Deutschen Turnerschaft im Kreis IIIb der Spreegau als Dachverband für die Turnvereine in der Region Ost von Berlin und Brandburg auf (auch Dachverband des MTV Spieß Altglienicke). In der Märkischen Turn-und Sportzeitung vom 10.12.1933 wurde über die Auflösung berichtet, die in Wildau stattfand; nachfolgend rechts. 5)* ebenda
Im Fußball wurden durch Fachverwaltungs-Gauleiter Prof. Oskar Glöckler bis zum Jahresende weitere Anordnungen erlassen. In den Anordnung 10 bis 21 gab es zumeist Informationen zum Sportbetrieb, Sportorganisation sowie zu Vereinsführungen. Die Pflicht zur Anpassung der Vereinssatzungen konnten wir nicht finden. In der Fachverwaltung Fußball wurden im Rahmen der Gleichschaltung die Verbandstage und Ausschüsse abgeschafft. Ausschussleiter wurden nun die Gau-Sachbearbeiter. Verbandstage und Generalversammlungen wurden zukünftig durch Kameradschaftsabende ersetzt. Inhalte dieser Kameradschaftsabende waren keine Diskussionen oder Abstimmungen, sondern Vorträge verschiedenster Personen zu unterschiedlichsten Themen 7)*. Auf der unteren Vereinsebene musste man sich wahrscheinlich anpassen, jedoch schätzen wir die Situation so ein, dass Versammlungen beim AGBC 09 eher die Durchführung des Spielbetriebes als die Abhandlungen zu sportpolitischen Dinge zum Thema hatten.
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