1936
Ab dem 05.05.1936 erschien das Verordnungsblatt des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen. In diesem veröffentlichten die entsprechenden Führungsebenen ihre Weisungen und Mitteilungen. Die Gau- und Kreisfachämter konnten im Verordnungsblatt ihre Informationen zum Sportbetrieb der einzelnen Fachämter einschl. Ansetzungen, Staffeleinteilungen, Ergebnismeldungen, Abschlusstabellen usw. veröffentlichen. In der genannten Ausgabe vom 05.05.1936 wurde die ab dem 01.01.1936 bestehende Fachamtsstruktur nachträglich offiziell veröffentlicht (Quelle: Staatsbibliothek, ebenda).
Reichsfachämter des DRL - Mitgliedsgruppe A - unmittelbare Mitgliedschaft | ||||
1- Turnen, Gymnastik, Sommerspiele | 2 - Fußball, Rugby, Kricket | 3 - Leichtathletik | 4 - Handball | 5 - Schwimmen |
6- Schwerathletik | 7 - Boxen | 8 - Fechten | 9 - Hockey | 10 - Tennis |
11- Rudern | 12 - Kanusport | 13 - Eissport, Rollschuhsport | 14 - Skilauf | |
Verbände des DRL - Mitgliedsgruppe B - mittelbare Mitgliedschaft | |||
1- Deutscher Segler-Verband | 2 - Deutscher Motorjachtverband | 3 - Deutscher Bergsteiger- und Wanderverband | 4 - Deutscher Radfahrerverband |
5 - Deutscher Keglerbund | 6- Deutscher Schützenverband | 7 - Deutscher Golfverband | 8 - Deutscher Bobverband |
9 - Deutscher Schlittensportverband | 10 - Deutscher Tischtennisbund | 11- Deutscher Amateurbillardbund | Deutsch Sporthilfe (Sonderverband) |
Für die Altglienicker Sportvereine und Sektionen gab es keine wesentlichen Veränderungen, da alle in ihren Fachämtern verlieben. Die Kreiseinteilung im Gau III Berlin/Brandenburg hatte die nachfolgende Struktur: 1 - Berlin, 2 - Jahnkreis, 3 - Ruppin, 4 - Barnim/Uckermark, 5 - Südmark, 6 - Havelland, 7 - Ostmark, 8 - Oder, 9 - Neumark, 10 - Ostlausitz, 11 - Westlausitz. Die Altglienicker Vereine waren unmittelbare Mitglieder im Kreis 1 - Berlin. Am 10.06.1936 gab es im Verordnungsblatt eine Vorgabe für die Aufnahme von neuen Vereinen. Diese Verordnung belegt, dass der DRL eine Einheitssatzung vorgab, die zumindest für neue Vereine verbindlich umzusetzen war 7)*/vergleiche 1935. Nachfolgend eine Zusammenstellung von Auszügen aus diesem Verordnungsblatt 4*). Am 29.07.1936 wurde Hans Müller als Postanschrift des Altglienicker Ballspiel Clubs 1909 (Vereinsnummer 3004) benannt.
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
01. bis 16.08.1936 | Durchführung der Olympischen Spiele in Berlin, | nur begleitend; wie vermutlich im Spalier beim Marathonlauf u.a. |
Bis zu den Olympischen Spiele vom 01. bis 16.08.1936 hatte die Reichssportführung die Existenz der Fachverbände des alten bürgerlichen Sports geduldet, um wahrscheinlich international zu zeigen, dass verschiedene Maßnahmen der Reichssportführung keinerlei Einfluss auf den Deutschen Sport hätten. Nach den Olympischen Spielen wurden die alten Strukturen des Bürgerlichen Sports aufgebrochen, beseitigt und endgültig und vollständig in die DRL-Fachamtsstruktur überführt (u.a. Auflösung der Deutschen Turnerschaft).
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
30.09.1936 | Auflösung der Deutschen Turnerschaft und weiterer Dachverbände außerhalb des DRL; auch als zweite Gleichschaltung bezeichnet. 5)* | Keine Auswirkungen: Die Turner des MTV Spieß gehörten bereits zum Gau III, Kreis 1 - Berlin, Ostkreis. |
05.10.1936 | Neugliederung der Turnkreise in Berlin in Nord, Ost, West, Süd, Mitte. 4)* | Die Turner des MTV Spieß wurden Mitglied im Turnkreis Süd. |
In 3)* liest man auf Seite 187, dass bereits im Jahr 1934 der Reichsjugendführer von Schirach nach Absprache mit Hans von Tschammer und Osten durchsetzen wollte, dass alle Jugendlichen Mitglieder der HJ oder Mitglieder des Jungvolks werden sollten. Mit dem Vertrag zwischen dem Reichssportführer und dem Reichsjugendführer vom 01.08.1936 wurden 10 bis 14 jährige zum 01.12.1936 aus den Vereinen herausgelöst und für einen zentralen "Sportdienst" verpflichtet. Damit erfolgte eine weitere Einflussnahme der Reichsjugendführung auf die Jugendlichen in den Vereinen. In der Literatur liest man, dass diese Maßnahme zu Spannungen zwischen der Reichsjugendführung und den Vereinen bzw. den Fachämtern führte. Diese hatten jedoch dem Grunde nach keinerlei Freiräume bzw. Mitspracherechte bei derartigen politischen Festlegungen.
Die Altglienicker Vereine hatten in den Jahren ihrer Existenz einen sehr überschaubaren Nachwuchsbereich. Zu Beginn der Spiel- und Wettkampfserie 1936/1937 wurden durch die Altglienicker Vereine keine Mannschaften oder Sportgruppen im Alter von 10 bis 14 Jahren gemeldet. Ob das bereits auf die zu erwartende Ausgliederung der genannten Altersklassen zurückzuführen ist, können wir nicht sagen. Die Bildung einer Knabenmannschaft beim Altglienicker Ballspiel Club 1909 scheiterte bereits in den Serien 1934/1935 und 1935/1936, so dass wir denken, dass 1936/1937 keine Meldung einer Mannschaft zwischen 10 und 14 Jahren angedacht war. Bei den Handballern des MTV Spieß Altglienicke gab es in der Zeit von 1933 bis 1943 keine Nachwuchsmannschaften in diesen Altersklassen. Von den Turnern des MTV Spieß Altglienicke liegen uns keine Informationen über organisiertes Riegenturnen der betreffenden Altersklassen vor. Ob diese Vereinbarung vom 01.08.1936 zwischen der Reichsjugendführung und dem Reichssportamt über die Jahre Bestand hatte, werden wir nicht recherchieren, da die Altglienicker Vereine nicht betroffen waren.
1937
Bereits im Verordnungsblatt vom 21.12.1936 wurde für den 01.04.1937 eine Veränderung der Verantwortlichkeiten im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen angekündigt. Die bisherigen Gau-Fachamtsleiter sollten ihre Zuständigkeit an die örtliche Gauleitung übergeben, wenn man das richtig versteht. Für die Verwaltung und die Administration der Altglienicker Vereine waren die internen Vereinsführerstäbe zuständig. Ihre sportliche Tätigkeit wurde auf Kreisebene ausgeübt.
Nach dem Erlass zu den neuen Zuständigkeiten per 01.04.1937 muss es auf allen Verwaltungsebenen der Fachämter zu personellen Veränderungen bzw. zu Personalreduzierungen gekommen sein. DRL-Gauführer Breithaupt (Berlin/Brandenburg) verfasste hierzu eine Danksagung, die am 21.07.1937 im Verordnungsblatt erschien (nachfolgend links). Am 11.08.1937 wurde im Verordnungsblatt eine neue Sportordnung veröffentlicht (Auszug nachfolgend mittig). Möglicherweise wurden mit dieser neuen Sportordnung Vereinheitlichungen im Sportbetrieb des DRL angeordnet; u.a. gab es Festlegungen Abschnitt I: Pkt. 1 - Mitgliedsausweis, Pkt. 2 - Rechte und Pflichten des Ausweisinhabers, Pkt. 3 - Start- und Spielberechtigungen, Abschnitt II: Vereinswechsel ... usw. Wir denken, dass diese Festlegungen auch den Sportbetrieb der Altglienicker Vereine beeinflussten. Vielleicht finden wir bei den einzelnen Fachverwaltungen noch Informationen zu Ausführungsfestlegungen. Der nachfolgende Ausschnitt (rechts) aus dem Verordnungsblatt vom 04.08.1937 verwirrte uns ein wenig. Nachdem mit dem Beschluss vom 01.12.1936 Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren aus den Vereinen genommen werden sollten, interpretieren wir diesen Text so, dass nun Nachwuchssportler wieder in die Vereine zurückgingen. Da die Altglienicker Vereine wenig Nachwuchssportler beschäftigten, werden wir hier inhaltlich nicht tiefer einsteigen. Die textlichen Ausführungen dieser Informationen könnten von jedem Leser individuell bewertet werden. Wir denken, dass sie ein Stück Zeitgeschichte darstellen (Quellen für alle: *4, ebenda).
Im Jahr 1937 kam es durch den immer stärker werdenden Einfluss der politischen Vertreter in den Sportbetrieb und den damit verbundenen Kompetenzgerangel zu vielen Vereinsauflösungen, weil die Vereine die immer größer werdenden Aufgaben nicht mehr bewältigen konnten. Wir wollen an dieser Stelle die Vorgänge im Jahr 1937 nicht weiter erläutern, da hierfür tiefere Recherchen für einzelne Sportarten erforderlich sind. In 3)* kann man viele lesenswerte Informationen finden. Schlussendlich wurde die Gründung eines reformierten Deutschen Sportdachverbandes empfohlen.
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
01.08.1937 | Fußball - Dr. Friedrich Karl Vialon übernahm die Führung des Fachamtes Fußball im Gau III -Bln/Brdbrg. | keine |
Im Jahr 1937 fanden wir im Verordnungsblatt wieder einmal den Begriff "Ortsgruppe". Diesen Begriff lasen wir erstmalig in der Verordnung Nr. 2 des DRL vom 17.12.1934, in dem eine Mustersatzung für die "Ortsgruppen" veröffentlicht wurde. In wie weit hier eine Schnittstelle zu den Altglienicker Vereinen bestand, können wir nicht sagen. Wir wollen diese Organisationsform trotzdem nicht unter den Tisch fallen lassen.
1938
Bei der Umgestaltung der Struktur der Sportgaue zum 01.04.1937 gab es sowohl funktionelle als auch personelle Veränderungen. Wir haben versucht, auf Basis von Veröffentlichungen im Verordnungsblatt die Struktur von 1936 mit der von Anfang 1938 zu vergleichen. Dabei haben wir uns hauptsächlich auf die Sportart Fußball konzentriert, weil wir vom Fußball die meisten Nachweise haben. Ob diese Übersicht vollständig richtig ist, können wir nicht sagen.
Im Sportjahr 1938 konnten wir bisher keine relevanten Dinge finden, die den Sport der Altglienicker Vereine beeinflussten. Die Meisterschaften der Fußballer und Handballer wurden im Frühjahr 1938 ordnungsgemäß abgeschlossen. Die Turner des MTV Spieß nahmen sicherlich an den jährlichen Sportveranstaltungen ihres Fachamtes teil.
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
21.12.1938 | Erlass des Führers und Reichskanzlers zur Bildung des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen (NSRL); gemäß Artikel 2 wird der NSRL eine von der NSDAP betreute Organisation. 6)* | keine |
Mit der Überführung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) in den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen (NSRL) wurde diese Organisation direkt der NSDAP unterstellt. In 2*) kann man lesen: Durch die Bildung des NSRL verloren die Vereine ihre juristische Selbständigkeit. Ihr Vermögen wurde durch die NSDAP eingezogen und die Vereinsführer konnten nur noch mit Genehmigung der NSDAP berufen und abberufen werden. Diese Aussage erscheint uns strittig, existierten doch weiterhin Vereinssatzungen im Zusammenhang mit Vereinszulassungen. Hans von Tschammer und Osten, der Mitte 1938 als Staatssekretär im Innenministerium eingesetzt wurde, stand dem NSRL vor. Die unmittelbare Zeit vor der Gründung des NSRL bzw. die Gründung selbst wird in einigen Dokumentationen auch als zweite Gleichschaltung des Sports bezeichnet. In 3)* wird die zweite Gleichschaltung für den Fußball in das Zeitfenster 1936 (Ende der Olympischen Spiele) bis 1940 (Auflösung des D.F.B.) eingeordnet. Nach dem Einmarsch in Österreich wurde die "Ostmark" als 17. (Sport)-Gau gebildet und nach der Annexion des Sudetenlandes wurde dieses zum (Sport)-Gau 18 erklärt. Weitere Gaue wurden später der Gau 19- Danzig-Westpreußen und der Warthegau.