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1934 bis 1935 - Chronik-Geschichte38

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1934 (derzeit in Bearbeitung)
Im Jahr 1934 ging der Sportbetrieb bei den Fußballern und bei den Handballern nach der im September 1933 eingeführten Gau-Struktur weiter. Die Turner des MTV Spieß Altglienicke wurden sportpolitisch nach der Auflösung des Spreegaus ab dem 01.01.1934 dem Gau III Brandenburg im Kreis Berlin und hier dem Abschnitt Süd-Ost zugeordnet. Wir haben die Einordnung der Altglienicker Sportvereine in die Gau-Struktur in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Die letzte Zeile dieser Übersicht ist für Informationen über die Vereinssatzungen vorgesehen. Wir wissen, dass der Altglienicker Ballspiel Club 1909 ein eingetragener Verein mit einer Satzung war. Die Akte des AGBC 1909 ist heute noch im Vereinsregister unter der Registriernummer 581 VR 12719 vorhanden. Es gibt jedoch erst ab dem Jahr 1940 Einträge und Dokumente in dieser Akte. Ob der MTV Spieß Altglienicke ein eingetragener Verein war, können wir derzeit nicht sagen. Beim Amtsgericht Charlottenburg existiert keine Akte von diesem Verein.
Im Bereich des Reichs-Sportamtes wurde die Gründung eines Dachverbandes vorbereitet. Im Januar wurde als Dachverband für alle Sportarten der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen (DRL) proklamiert. Hinter dem Wort "proklamiert (öffentlich, feierlich verkünden)" steht nicht die Gründung des DRL. Diese wurde erst im Sommer 1934 vollzogen.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
23.01.1934
Proklamierung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL). 3)*
Durchführung des Sportbetriebes in Altglienicke: keine Auswirkungen
Bei den Fußballern wurden durch den Fachverwaltungs-Gauleiter Glöckler weitere Anordnungen erlassen. Am 04.01.1934 gab es in der Anordnung 22 Festlegungen zu Spielabgaben und zum Sportgroschen sowie Informationen zum Spielbetrieb. In der Anordnung 23 ging es allein um den Sportbetrieb. Die Anordnung 24 vom 31.01.1934 befasste sich mit Begrifflichkeiten; u.a. wurde darauf hingewiesen, im Schrift- und Redeverkehr exakte Begriffe wie Vereins- oder Kreisführer zu verwenden. Anordnung 25 ist uns nicht bekannt. In den Anordnungen 26 bis 33 gab es Festlegungen zur Spieldurchführung u.a. auch zu Städte- und Gauvergleichen, sowie verwaltungstechnische Festlegungen einschl. personelle Dinge. Im März 1934 wurde die Gründungsversammlung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen als neuer Dachverband für den Sport in Deutschland durchgeführt 3)*.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
09.03.1934
Gründungssitzung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL)  3)*/Wiki
keine nachweislichen beeinflussenden Dingen für den Altglienicker Sport
In der Anordnung 34 vom 29.04.1934 wurde durch Fußball-Gauleiter Glöckler die Weihung der Fahne des Gaus III angeordnet. Diese sollte zum Städtespiel gegen München erfolgen. Jeder Verein der Abschnitte im Kreis Berlin sollte dabei seine Vereinsfahne präsentieren. Das war sicher neu. Der AGBC 1909 muss wohl eine Vereinsfahne besessen haben oder er hat sich zu diesem Anlass eine angefertigt. Da hatten die Vereine aus unserer Sicht keinen Handlungsspielraum. Auf dem 25.Stiftungsfest des AGBC 1909 im August 1934 wurde jedenfalls eine Vereinsfahne am Beginn des Marschblocks getragen. Diese sah sehr neu und unverbraucht aus.
Im Bereich des Fußball gab es seitens des Gauführers weitere Anordnungen. Am 06.05.1934 gab es in der Anordnung 35 Festlegungen zum Schulfußball. Die Anordnungen 36 bis 42 beinhalteten Festlegungen zum Spielbetrieb und allgemeine Festlegungen.  
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
27.07.1934
1.Kongress des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen anlässlich der Kampfspiele in Nürnberg. Die Fachverbände im Reichsführerring werden zu Fachämtern im DRL 2)*/Wiki
keine nachweislichen beeinflussenden Dingen für den Altglienicker Sport
Die Zeitschrift "Deutscher Fußball-Sport" vom 02.08.1934 berichtete über den 1.Kongress des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) ausführlich. Es wurden Teile aus der Rede des Reichssportführers zitiert bzw. kommentiert. Wir haben aus der Ausgabe einige aus unserer Sicht wesentliche Dinge nachfolgend eingefügt. Tschammer von Osten "beruhigte" die Vereine mit seiner Aussage, dass die Vereine als Basis des Sports in ihrer Form und Zuständigkeit erhalten bleiben würden. Fußball und Turnen wurden von ihm unmittelbar angesprochen. Den DRL charakterisierte er als eine Organisation für allgemeine Aufgaben. Nach dem 1.Kongress des DRL wurde begonnen, die Fachverwaltungsstruktur (auch als Fachsäulen bezeichnet) des Reichsführerringes in eine Fachamtsstruktur des DRL zu überführen.
Seitens der Reichs-Sportführung bzw. des DRL wurde die gebietliche Gliederung in 16 Sportgaue beibehalten, die nun dem Grunde nach der gebietlichen Gliederung der NSDAP angeglichen wurde. Verschiedene Gebiete wurden zusammengefasst (6-Mitte mit Thüringen, Sachsen-Anhalt und Provinz Sachsen sowie 7-Nordmark mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg, 13-Südwest mit der Pfalz und ab 1935 mit dem Saargebiet).
Reichssportführung- Sportgaue
1- Ostpreußen
2- Pommern
3-Berlin-Brandenburg
4- Schlesien
5- Sachsen
6- Mitte
7- Nordmark
8- Niedersachsen
9- Westfalen
10- Niederrhein
11- Mittelrhein
12- Hessen
13- Südwest
14- Baden
14a- Elsaß
15- Württemberg
16- Bayern

Die neue Fachamtsstruktur wurde auf dem 1.Kongress des DRL von Hans von Tschammer und Osten durch die Bildung von 21 Fachämtern angekündigt. Wir haben aus anderen Quellen herausgelesen, dass 15 Fachämter gebildet wurden. Weitere zehn Verbände wurden zu Reichsfachverbänden erklärt. Diese Reichsfachverbände sowie die Deutsche Sporthilfe wurden in die Struktur des DRL aufgenommen. Vielleicht recherchieren wir hier nochmal.
Reichssportführung- Reichsfachämter
1- Turnen, Gymnastik,
(MTV Spieß Turnen)
2- Fußball, Rugby, Kricket
(AGBC 09 Fußball)
3- Leichtathletik
4- Handball/Basketball
(MTV Spieß Handball)
5- Schwimmen
6- Schwerathletik
7- Boxen
8- Fechten
9- Hockey
10- Tennis
11- Rudern
12- Kanusport
13- Eis- und Rollsport
14- Skilauf
15- Radfahren

Reichssportführung- Reichsfachverbände
16- Deutscher Segler-Verband
17- Deutscher Bergsteiger-Verband
18- Deutscher Wanderverband
19- Deutscher Kegler-Bund
20- Deutscher Schützen-Verband
21- Deutscher Gold-Verband
22- Deut. Bob-/Schlitten-Verband
23- Deutscher Tischtennis-Bund
24- Deut. Amateur Billard-Verband
25-Kampfring Völkische Freikörperkultur
Im (Sport)-Gau III - (Berlin)-Brandenburg war die höchste Administration der DRL-Gauführerstab. Diesem stand der DRL-Gauführer vor. Er unterstand direkt dem Reichssportführer. Ihm unmittelbar unterstellt waren- sein Stellvertreter, der Gausportwart, der Gaukassenwart, der Gaudietwart, der Gaujugendwart, die Gaufrauenwärtin, der Gaupressewart und der Gauamtmann. Dem Gauführerstab waren mittelbar die Gaufachwarte der 15 Gaufachämter und der 10 Gauverbände unterstellt. Der (Sport)-Gau III- Berlin-Brandenburg war in 11 Kreise unterteilt. Berlin war der Kreis 1.
Gauführerstab- Sportkreise
1- Berlin (mit MTV Spieß und Altglienicke BC 1909)
2- Jahnkreis (Wittstock/Wittenberge)
3- Ruppin (Fehrbellin, Lindow)
4- Barnim, Uckermark
5- Südmark
6- Havelland
7- Ostmark
8- Oder
9- Neumark
10- Ostlausitz
11- Westlausitz
Im Kreis 1-Berlin des (Sport)-Gaus III-(Berlin)-Brandenburg war die höchste Administration der DRL-Kreisführerstab. Diesem stand der DRL-Kreisführer vor. Er unterstand direkt dem DRL-Gauführer. Ihm unmittelbar unterstellt waren- sein Stellvertreter, der Kreissportwart, der Kreiskassenwart, der Kreisdietwart, der Kreisjugendwart, die Kreisfrauenwärterin sowie der Kreispressewart. Dem Kreisführerstab waren mittelbar die Kreisfachwarte der 15 Sportkreisfachämter und der 10 Sportkreisverbände unterstellt (gleiche Struktur wie im Reichs- bzw. Gausportfachamt).
Kreisführerstab- 1-Berlin (gilt nur für Fußball); Turnen und Handball siehe unter "Abteilungen"
1- Ostkreis (Altglienicke BC 1909)
2- Südkreis
3- Westkreis
4- Nordkreis
Die Sportvereine hatten im Rahmen der ersten Gleichschaltung (Einführung des Führerprinzips) eine einheitliche Führungsstruktur aufzubauen, die als DRL-Vereinsführerstab bezeichnet wurde. Dem Vereinsführerstab stand der DRL-Vereinsführer vor, der direkt dem DRL-Kreisführer unterstellt war. Seine Mitarbeiter im Vereinsführerstab waren sein Stellvertreter, der Oberturn- bzw. Sportwart, der Kassenwart, der Dietwart, der Presswart, der Schriftwart sowie die Frauenführerin. Im Wettkampfbetrieb unterstanden die Vereine dem jeweiligen Kreisfachwart.
Die Umwandlung der Struktur des Reichsführerringes in die Struktur der Fachämter muss bis ca. Ende Oktober 1934 zum Abschluss gekommen sein. Wir schlussfolgern dieses aus dem Zeitungskopf der Zeitschrift "Deutscher Fußball-Sport". Nachfolgend die Zeitungsköpfe vom 08.11.1934 und vom 22.11.1934.
Am 10.12.1934 wurde die Verordnung Nr. 1 des DRL erlassen 5)*. In dieser Verordnung kann man lesen, welche Organisation der DRL war und wie sein Verhältnis zu den Fachämtern war. In der Verordnung Nr. 2 des DRL ging es um die Erstellung von Einheitssatzungen für nachgeordnete Zuständigkeiten. Wir denken, dass damit die Einführung von Einheitssatzungen in den Vereinen begann.
Datum
Ereignis
Auswirkungen für den Altglienicker Sport
31.12.1934
Jahreswechsel
Wir denken, dass es trotz der Bildung des DRL und der Einführung der Fachamtsstruktur im Jahr 1934 für die Altglienicker Vereine keine administrativen oder sportpolitischen Dinge zu erledigen gab. Wir konnten zumindest in den Zeitschriften des Fußballs keine Sachverhalte finden, die uns zu einer abweichenden Schlussfolgerung kommen ließen.
1935 (derzeit in Recherche)
Aus dem Jahr 1935 liegen uns bisher keine durchgehenden Ausgaben von Sportzeitschriften vom Fußball, Turnen oder Handball vor. Wir können somit keine Dinge über erforderliche Aktivitäten der Altglienicker Vereine auflisten. Allein einige sportliche Resultate aus Einzelausgaben konnten wir recherchieren, die man auf den jeweiligen Abteilungsseiten findet.
In der Literatur gibt es jedoch Ausführungen über sportpolitische Dinge, die wir hier zunächst nachfolgend ungeordnet als Text erfassen. In 3)* kann man auf der Seite 150 Informationen über ein Gesetz des Reichs-Innenministeriums finden. Dieses hieß "Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern für die Zwecke der Leibeserziehung", welches im Februar 1935 erlassen wurde. Dieses Gesetz verpflichtete die Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer für bestimmte sportliche Lehrveranstaltungen des Reichs-Innenministeriums freizustellen. In einer späteren Gesellschaftsordnung hieß dieser Vorgang sinngemäß "Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen des Sports".
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