1934
Im Jahr 1934 ging der Sportbetrieb bei den Fußballern und bei den Handballern nach der im September 1933 eingeführten Gau-Struktur weiter. Wir haben die Einordnung der Altglienicker Fußballer und Handballer in die Gau-Struktur in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Auch die Turner sind mit aufgenommen. Die letzte Zeile in dieser Übersicht ist für Informationen über die Vereinsregistrierungen vorbehalten. Es gibt zum Altglienicker Ballspiel Club 1909 eine Registernummer 581 A.R. 1494.40, die wahrscheinlich vor der späteren Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (siehe 1940/1941) von einer anderen Institution vergeben wurde. Es könnte sich ggf. um eine Registrierung beim Polizeipräsidium handeln. Wir vermuten jedoch auf Grund der Kürzel A.R. eine Registrierung beim Amtsgericht Köpenick bzw. um eine alte Registernummer des Amtsgerichtes Charlottenburg.
Die Turner des MTV Spieß Altglienicke wurden sportpolitisch nach der Auflösung des Spreegaus ab dem 01.01.1934 endgültig dem Gau III Brandenburg im Kreis Berlin und hier dem Abschnitt Süd-Ost zugeordnet. Im Januar 1934 wurden in verschiedenen Ausgaben der "Märkischen Turnerzeitung" (Quelle: ZinfoABW Strausberg, ebenda Ausgaben vom 08.01./22.01./29.01,1933) Auflagen durch die Gauführung veröffentlicht. Dieses betraf hauptsächlich die Wahl des Vereinsführers. Wir bewerten diese Auflagen so, dass nach der Auflösung der alten Sportgaustruktur des Kreises IIIb Berlin/Brandenburg auf allen Ebenen Neuwahlen gefordert wurden. Diese sind nach unserer Einschätzung von der obersten Gauebene bis in die Vereine durchzuführen gewesen. Die Wahl bzw. die Bestätigung des Vereinsführers des MTV Spieß Altglienicke galt sowohl für die Sparte Turnen als auch für die Sparte Handball, denn obwohl die Sparten zu unterschiedlichen Fachverwaltungen gehörten, waren beide Sparten im MTV Spieß Altglienicke organisiert.
Im Bereich des Reichs-Sportamtes wurde die Gründung eines Dachverbandes vorbereitet. Im Januar wurde als Dachverband für alle Sportarten der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen (DRL) proklamiert. Hinter dem Wort "proklamiert (öffentlich, feierlich verkünden)" steht nicht die Gründung des DRL. Diese wurde erst im Sommer 1934 vollzogen.
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
23.01.1934 | Proklamierung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL). 3)* | Durchführung des Sportbetriebes in Altglienicke: keine Auswirkungen |
Bei den Fußballern wurden durch den Fachverwaltungs-Gauleiter Glöckler weitere Anordnungen erlassen. Am 04.01.1934 gab es in der Anordnung Nr. 22 Festlegungen zu Spielabgaben und zum Sportgroschen sowie Informationen zum Spielbetrieb. In der Anordnung 23 ging es allein um den Sportbetrieb. Die Anordnung 24 vom 31.01.1934 befasste sich mit Begrifflichkeiten; u.a. wurde darauf hingewiesen, im Schrift- und Redeverkehr exakte Begriffe wie Vereins- oder Kreisführer zu verwenden. Anordnung 25 ist uns nicht bekannt. In den Anordnungen 26 bis 33 gab es Festlegungen zur Spieldurchführung u.a. auch zu Städte- und Gauvergleichen, sowie verwaltungstechnische Festlegungen einschl. personeller Dinge. Im März 1934 wurde die Gründungsversammlung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen als neuer Dachverband für den Sport in Deutschland durchgeführt 3)*.
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
09.03.1934 | Gründungssitzung des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) 3)*/Wiki | keine nachweislichen beeinflussenden Dingen für den Altglienicker Sport |
In der Anordnung 34 vom 29.04.1934 wurde durch Fußball-Gauleiter Glöckler die Weihung der Fahne des Gaus III angeordnet. Diese sollte zum Städtespiel gegen München erfolgen. Jeder Verein der Abschnitte im Kreis Berlin sollte dabei seine Vereinsfahne präsentieren. Das war sicher neu. Der AGBC 1909 muss wohl eine Vereinsfahne besessen haben oder er hat sich zu diesem Anlass eine angefertigt. Da hatten die Vereine aus unserer Sicht keinen Handlungsspielraum. Auf dem 25.Stiftungsfest des AGBC 1909 im August 1934 wurde jedenfalls eine Vereinsfahne am Beginn des Marschblocks getragen. Diese sah sehr neu und unverbraucht aus.
Im Bereich des Fußball gab es seitens des Gauführers weitere Anordnungen. Am 06.05.1934 gab es in der Anordnung Nr. 35 Festlegungen zum Schulfußball. Die Anordnungen 36 bis 42 beinhalteten Festlegungen zum Spielbetrieb und allgemeine Festlegungen. Bei den Handballern "feierte" man die erste gemeinsame Saison aller früheren Dachverbände. In der Zeitschrift "Märkischer Handball" vom 09.07.1934 erschien ein kleiner Text hierzu. Trotzdem gab es immer wieder einige negative Meinungen zu den Zuständigkeiten in der Fachverwaltung 4. Besonders die mögliche Bildung eines Handball Dachverbandes auf Reichsebene wie der des Deutschen Fußball Bundes war umstritten. Den Handballern des MTV Spieß Altglienicke war das sicherlich alles völlig egal, weil der Verein viel zu weit "unten" spielte.
Datum | Ereignis | Auswirkungen für den Altglienicker Sport |
27.07.1934 | 1.Kongress des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen bei den Kampfspielen in Nürnberg. Die Fachverwaltungen im Reichsführerring wurden zu Fachämtern im DRL 2)*/Wiki | keine nachweislichen beeinflussenden Dingen für den Altglienicker Sport |
Die Zeitschrift "Deutscher Fußball-Sport" vom 02.08.1934 berichtete über den 1.Kongress des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen (DRL) ausführlich. Es wurden Teile aus der Rede des Reichssportführers zitiert bzw. kommentiert. Wir haben aus der Ausgabe einige aus unserer Sicht wesentliche Dinge nachfolgend eingefügt. Hans von Tschammer und Osten "beruhigte" die Vereine mit seiner Aussage, dass die Vereine als Basis des Sports in ihrer Form und Zuständigkeit erhalten bleiben würden. Fußball und Turnen wurden von ihm unmittelbar angesprochen. Den DRL charakterisierte er als eine Organisation für allgemeine Aufgaben. Nach dem 1.Kongress des DRL wurde begonnen, die Fachverwaltungsstruktur (auch als Fachsäulen bezeichnet) des Reichsführerringes in eine Fachamtsstruktur des DRL zu überführen.
Seitens der Reichs-Sportführung bzw. des DRL wurde die gebietliche Gliederung in 16 Sportgaue beibehalten, die nun dem Grunde nach der gebietlichen Gliederung der NSDAP angeglichen wurde. Verschiedene Gebiete wurden zusammengefasst (6-Mitte mit Thüringen, Sachsen-Anhalt und Provinz Sachsen sowie 7-Nordmark mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg, 13-Südwest mit der Pfalz und ab 1935 mit dem Saargebiet).
Reichssportführung - Gebietsstruktur - Sportgaue | ||||||||
1- Ostpreußen | 2- Pommern | 3-Berlin-Brandenburg | 4- Schlesien | 5- Sachsen | 6- Mitte | 7- Nordmark | 8- Niedersachsen | 9- Westfalen |
10- Niederrhein | 11- Mittelrhein | 12- Hessen | 13- Südwest | 14- Baden | 14a- Elsaß | 15- Württemberg | 16- Bayern | |
Im (Sport)-Gau III - (Berlin)-Brandenburg war die höchste Administration der Gauführerstab. Diesem stand der Gauführer vor. Er unterstand direkt dem Reichssportführer. Ihm unmittelbar unterstellt waren- sein Stellvertreter, der Gausportwart, der Gaukassenwart, der Gaudietwart, der Gaujugendwart, die Gaufrauenwärtin, der Gaupressewart und der Gauamtmann. Dem Gauführerstab waren mittelbar die Gaufachwarte der Gaufachämter unterstellt. Der (Sport)-Gau III- Berlin-Brandenburg war in 11 Kreise unterteilt. Berlin war der Kreis 1.
Gauführerstab - Gebietsstruktur - Sportkreise | |||||
1- Berlin (MTV Spieß und Altglienicker Ballspiel Club 1909) | 2- Jahnkreis (Wittstock/Wittenberge) | 3- Ruppin (Fehrbellin, Lindow) | 4- Barnim, Uckermark | 5- Südmark | |
6- Havelland | 7- Ostmark | 8- Oder | 9- Neumark | 10- Ostlausitz | 11- Westlausitz |
Im Kreis 1-Berlin des (Sport)-Gaus III-(Berlin)-Brandenburg war die höchste Administration der Kreisführerstab. Diesem stand der Kreisführer vor. Er unterstand direkt dem Gauführer. Ihm unmittelbar unterstellt waren- sein Stellvertreter, der Kreissportwart, der Kreiskassenwart, der Kreisdietwart, der Kreisjugendwart, die Kreisfrauenwärtin sowie der Kreispressewart. Dem Kreisführerstab waren mittelbar die Kreisfachwarte der Fachämter unterstellt.
Kreisführerstab - Gebietsstruktur - 1-Berlin (gilt nur für Fußball); Turnen und Handball siehe unter "Abteilungen" | ||||
1- Ostkreis (Altglienicker Ballspiel Club 1909) | 2- Südkreis | 3- Westkreis | 4- Nordkreis | |
Die neue Fachamtsstruktur wurde auf dem 1.Kongress des DRL von Hans von Tschammer und Osten durch die Bildung von 21 Fachämtern angekündigt: 1.Geräteturnen, Gymnastik, Sommerspiele; 2.Fußball, Rugby, Kricket; 3.Leichtahtletik; 4.Handball; 5.Schwimmen; 6.Ringen, Gewichtheben, Jiu-Jitsu; 7.Boxen; 8.Fechten; 9.Schießen; 10.Hockey; 11.Tennis, Tischtennis; 12.Golf; 13.Radsport; 14.Rudern; 15.Kanusport; 16.Segeln und Motorjachtsport; 17.Eissport, Rollschuhlauf: 18.Bob und Schlittensport; 19.Skilauf; 20.Alpinistik, Wandern; 21.Keglen und Billard (Quelle: Uni-Bibliothek Leipzig, Märkischer Handball vom 30.07.1934). Diese Fachamtsstruktur galt für alle Sportgaue und wurde in gleicher Struktur bis auf die unterste Verwaltungsebene übertragen.
Reichssportführung - Gau Fachamtsstrukur/Kreisfachamtsstruktur/Abschnittsstruktur | |||
Fachamt 1- Turnen, Gymnastik, (MTV Spieß Turnen) | Fachamt 2- Fußball, Rugby, Kricket (Altglienicker Ballspiel Club 1909 Fußball) | Fachamt 4- Handball, (MTV Spieß Handball) | |
Die Sportvereine hatten bereits im Rahmen der ersten Gleichschaltung (Einführung des Führerprinzips bis Ende 1933; ggf. Turnen bis März 1934) eine einheitliche Führungsstruktur aufzubauen, die als Vereinsführerstab bezeichnet wurde. Diese Vereinsstruktur entsprach der Vereinsstruktur, die im Rahmen der Herstellung der Gau-Gebietsstruktur (bereits 1933) bzw. im Rahmen der Bildung der neuen Fachämter angeordnet wurde. Dem Vereinsführerstab stand der Vereinsführer vor, der direkt dem Kreisführer des Kreises (sportpolitisch) bzw. des Kreisfachamtes (Spielbetrieb) unterstellt war. Seine Mitarbeiter im Vereinsführerstab waren sein Stellvertreter, der Oberturn- bzw. Sportwart, der Kassenwart, der Dietwart, der Pressewart, der Schriftwart sowie die Frauenführerin. Die Umwandlung der Struktur des Reichsführerringes in die Struktur der Fachämter muss bis ca. Ende Oktober 1934 zum Abschluss gekommen sein. Wir schlussfolgern dieses aus dem Zeitungskopf der Zeitschrift "Deutscher Fußball-Sport". Nachfolgend die Zeitungsköpfe vom 08.11.1934 und vom 22.11.1934.
Im Dezember 1934 wurden die Verordnungen Nr. 1 und 2 des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen erlassen, die in der Märkischen Turnzeitung vom 10.12.1934 bzw. vom 17.12.1934 veröffentlicht wurden 5)*/nachfolgend Auszüge. In der Verordnung Nr.1 konnte man lesen, welche Organisation der DRL war und wie sein Verhältnis zu den Fachämtern war. In der Verordnung Nr. 2 des DRL ging es um die Erstellung von Einheitssatzungen für örtliche Zuständigkeiten. Warum diese "Ortsgruppen" gebildet werden sollten erschließt sich uns noch nicht. Da es sich um regionale Zusammenschlüsse von Vereinen gehandelt haben muss, müssen auch die Altglienicker Vereine irgendwie in das System integriert worden sein. Wir wissen es nicht.
1935 (in Recherche)
Dass wir aus dem Jahr 1935 derzeit kaum Informationen über sportpolitische Dinge haben, ist sehr bitter. In 7)* schreibt J.Rieck, dass der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen im Jahr 1935 eine Mustersatzung für die Vereine herausgab. Er verweist unter den Endnoten auf "Nürck 1936, 34-36", wo der Text der Einheitssatzung zu finden ist. 7)* führt sinngemäß weiter aus, dass diese Einheitssatzung nicht verbindlich durch die Vereine umzusetzen gewesen sei. Speziell zur Ergänzung von § 2 hatten die Vereine einen gewissen Handlungsspielraum. Wir wissen nicht, wie die beiden Altglienicker Vereine gehandelt haben. Es gibt keine Nachweise für durchgeführte Satzungsänderungen. Erst im Jahr 1940 mussten die Verein zwingend ihre Satzung ändern. In der Literatur gibt es vereinzelt Ausführungen über andere sportpolitische Festlegungen aus dem Jahr 1935. In 3)* kann man auf der Seite 150 Informationen über ein Gesetz des Reichs-Innenministeriums finden. Dieses hieß "Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern für die Zwecke der Leibeserziehung", welches im Februar 1935 erlassen wurde. Dieses Gesetz verpflichtete die Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer für bestimmte sportliche Lehrveranstaltungen des Reichs-Innenministeriums freizustellen. In einer späteren Gesellschaftsordnung hieß dieser Vorgang sinngemäß "Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen des Sports".
Aus dem Jahr 1935 liegen uns bisher keine Ausgaben von Sportzeitschriften vom Fußball und vom Turnen vor. Durchgehend konnten wir bisher nur die Ausgaben der Zeitschrift "Märkischer Handball" einsehen. Dort findet man die Spielklassenstrukturen der Handballer des MTV Spieß Altglienicke der Serien 1934/1935 und 1935/1936 sowie viele sportliche Meldungen von den Spielen und eine Vielzahl von Tabellen. Wir haben jedoch im "Märkischen Handball" ein Spielformular des Fachamtes (nur Formularkopf übernommen) sowie eine Struktur des Gau-Fachamtes 4 im Gau Berlin/Brandenburg gefunden. Diese Struktur bewerten wir als einheitliche Gau-Fachamtsstruktur für alle Fachämter der Altglienicker Vereine.