Die Abteilung im Überblick
Auf dieser Seite stellen wir die wesentlichen Punkte zur Mitgliedschaft in der Abteilung Tanzen vor.
Abteilungsleitung
Aktuell setzt sich unsere Abteilungsleitung aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Abteilungsleiter: Hans-Jürgen
Stellvertreter und Schriftführer: Karl-Heinz
Kassenwart: Ines
Training an gesetzlichen Feiertagen
Die Feiertage dienen der Erholung. Daher findet an solchen Tagen kein Training statt!
Gruppensprecher
Jede Trainingsgruppe wählt einen Gruppensprecher, der als erster Ansprechpartner für die Gruppe dient und den Kontakt zur Abteilungsleitung hält. Wichtige Informationen werden über die Gruppensprecher verteilt.
Gruppe 1 vakant
Gruppe 2 Jenny
Gruppe 3 Jeanette
Gruppe 4 Angelika
Gruppe 5 Marvin
Gruppe 6 Frank
Mitgliedsbeitrag
Der Monatsbeitrag beträgt 15 €. Dafür kann man tanzen, wenn man Lust und Zeit hat.
Die einzelne Gruppen haben einen gewissen Stand. Als Anfänger sollte man sich der 16 Uhr Gruppe anschließen. Freitags findet ein freies Tanzen statt. Dort kann jeder, der sein Erlerntes festigen möchte tanzen, ganz unabhängig vom Leistungsstand.
Der Beitrag kann auch als Jahresbeitrag entrichtet werden. Damit spart einen Monatsbeitrag.
Ermäßigter Beitrag
Der ermäßigter Beitrag beträgt 11 € und wird für Mitglieder gewährt, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen.
– Mitglieder anderer VSG-Abteilungen (Kopie Mitgliedsausweis)
– Schüler, Studenten, Azubi (Kopie des Schüler-/Lehr-/Studenten-Ausweises)
– Arbeitslose (Beleg über Bezug von ALG)
– Sozialhilfeempfänger (Beleg über Bezug von Sozialhilfe)
– Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung (Beleg über Erhalt der Grundsicherung)
Dafür ist dem Kassenwart ein entsprechender Beleg vorzulegen.
Ruhender Beitrag
Ein ruhender Beitrag von 4 € wird für Mitglieder gewährt die zeitweise keine Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen können. Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich oder per E-Mail bei der Abteilungsleitung zu beantragen und wird z.B. in folgenden Fällen gewährt:
– Eigene Krankheit oder des Tanzpartners (mind. 3 Monate)
– Überbrückung der Kündigungsfrist
Mit dem Wegfall des Ermäßigungsgrundes ist wieder der volle Beitrag zu zahlen.
Kündigung
lt. §5 Absatz 5 und 6 der VSG Satzung: “Der Austritt muss der Abteilung oder dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigung kann zum 30.06. und zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres mit einmonatiger Kündigungsfrist erfolgen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen.” Bei gezahltem Jahresbeitrag wird der Differenzbetrag erstattet.
Die Satzung des VSG findet Ihr hier.
Zahlweise
Es ist ausschließlich die bargeldlose Zahlung mittels Überweisung auf das Konto der Abteilung Tanzen möglich.
Kontoinhaber: VSG Altglienicke, Abt. Tanzen
Bank: Deutsche Skatbank
IBAN: “Bitte bei der Abteilungsleitung erfragen”
Verwendungszweck: Namen, Vorname (bei Paaren alle Vornamen) und den Bezahlzeitraum angeben
Verhaltensregeln
Wir nutzen als Verein die Turnhalle der Grundschule am Berg. Um das auch zukünftig zu erhalten, gibt es ein paar Regeln, an die sich die Vereinsmitglieder zu halten haben:
Das Schulgelände darf von unseren Vereinsmitgliedern nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden
Wenn wir den Zugang Lianenweg nutzen, sollte das Tor geschlossen gehalten werden (jeder der durchgeht, macht das Tor hinterher wieder zu). Damit ist nicht das Abschließen gemeint!
Keine Nutzung des Spielplatzes
Keine Schlüsselweitergabe an Fremde