Die Sektion/heute Abteilung Alterssport ging aus der Sektion Gymnastik der VSG Altglienicke hervor. Die Sektion gründete sich am 08.04.1976 innerhalb der VSG Altglienicke als Sektion Alters- und Gesundheitssport. Außer ehemaligen Mitgliedern der Sektion Gymnastik wechselten auch ältere Sportler und Sportlerinnen anderer Sektionen der VSG in die neue Sektion. Abweichend von den sportlichen Programmen der Abteilung Gymnastik führen die Mitglieder der Abteilung Alterssport altersgerechte und gesundheitsfördernde Übungen bei ihren Sportnachmittagen durch.
Sportnachmittag/Trainingstag der Abteilung Alterssport | |
Ort: | Sporthalle der "Schule am Berg" |
Tag und Uhrzeit: | jeweils am Mittwoch zwischen 18.00 Uhr und 19.30 Uhr, |
Treffpunkt: | 30 min vor Trainingsbeginn vor der Sporthalle. |
Besonderheit: | Wenn die Außentemperatur am Trainingstag +25 grd C (im Schatten) und mehr beträgt bzw. zu erwarten ist, entfällt der Sportnachmittag. |
Die Abteilung Alterssport führt außer den Sportnachmittagen viele kulturelle Veranstaltungen durch. Nachfolgend einige Programmpunkte aus dem reichhaltigen Jahressportplan der Abteilung.
- Faschingsturnen,
- Wandertage in die Umgebung Berlins,
- Sport- und Wanderfahrten,
- Dampferfahrten mit Wanderungen,
- Radtouren,
- Museums- und Ausstellungsbesuche mit Stadtwanderungen,
- Jahreszeitenfeste mit Angehörige,
- Weihnachtsfeier,
- Beteiligung an volkssportlichen Veranstaltungen des Hauptvereins oder anderer Abteilungen.
Ansprechpartnerin der Abteilung: Dr. Kristina Schubert, Tel.: privat 673 11 21
Informationen zur Mitgliedschaft | |
Erwerb der Mitgliedschaft | siehe Satzung Abschnitt 2, § 8; der Aufnahmeantrag ist abzusenden an alterssportAL@vsg-altglienicke.de, |
einmalige Eintrittsgebühr | 10,- € |
Monatlicher Beitrag | 8,00 €, ermäßigt 5,00 € |
Rechte und Pflichten der Mitglieder | siehe Satzung Abschnitt 2, § 9, |
Ende der Mitgliedschaft | siehe Satzung Abschnitt 2, § 10; Textauszug aus § 10 Ziffer 2"...Die Kündigung kann zum 30.06. und 31.12. des laufenden Kalenderjahres mit einmonatiger Kündigungsfrist erfolgen." |
Zusatz zum Ende der Mitgliedschaft | Die Abteilungsleitung ist berechtigt, zusätzliche Kündigungstermine festzulegen bzw. im Einzelfall zu vereinbaren. |